Hilfen zur Erziehung
Anlass für eine Hilfe können sein:
- Erziehungsprobleme
- Geschwisterrivalität
- Pubertätskrise
- Trauer nach Verlusterlebnissen wie Trennung der Eltern oder Tod eines Angehörigen
- Neuordnung der Familie nach Veränderungen
- Schulische Krisen
- Ängste
- psychosomatische Auffälligkeiten ( körperliche Schmerzen oder Symptome)
- Konzentrations- und Lernschwierigkeiten
- Beratung für Pflege- und Adoptiveltern
- Vermeidung einer Heimunterbringung
- Beratung bei Rückführung in die Familie nach Heimaufenthalt
- Hilfe für junge Volljährige von 18 bis 21 Jahre
Die Begleitung der Kinder bzw. Jugendlichen erfolgt in Zusammenarbeit mit den Eltern/ Sorgeberechtigten sowie unter Einbeziehung des Umfeldes wie Schule , Kita oder Ausbildungsstätte.
Hilfen zur Erziehung werden nach Antragstellung durch die Eltern beim zuständigen Jugendamt und festgestelltem Bedarf von diesem finanziert. Es besteht Rechtsanspruch und ein Wunsch- und Wahlrecht.