Hilfen zur Erziehung

Hilfen zur Erziehung

Anlass für eine Hilfe können sein:

  • Erziehungsprobleme
  • Geschwisterrivalität
  • Pubertätskrise
  • Trauer nach Verlusterlebnissen wie Trennung der Eltern oder Tod eines Angehörigen
  • Neuordnung der Familie nach Veränderungen
  • Schulische Krisen
  • Ängste
  • psychosomatische Auffälligkeiten ( körperliche Schmerzen oder Symptome)
  • Konzentrations- und Lernschwierigkeiten
  • Beratung für Pflege- und Adoptiveltern
  • Vermeidung einer Heimunterbringung
  • Beratung bei Rückführung in die Familie nach Heimaufenthalt
  • Hilfe für junge Volljährige von 18 bis 21 Jahre

Die Begleitung der Kinder bzw. Jugendlichen erfolgt in Zusammenarbeit mit den Eltern/ Sorgeberechtigten sowie unter Einbeziehung des Umfeldes wie Schule , Kita oder Ausbildungsstätte.

Hilfen zur Erziehung werden nach Antragstellung durch die Eltern beim zuständigen Jugendamt und festgestelltem Bedarf von diesem finanziert. Es besteht Rechtsanspruch und ein Wunsch- und Wahlrecht.